Energieautarke Gebiete/ Energiegenossenschaften inkl. Biogas - Polen (GR)
27.09.2021–01.10.2021
Ort: Die Veranstaltung findet digital statt.*
Energie-Geschäftsreise der Exportinitiative Energie
Auf in neue Märkte! Die Exportinitiative Energie des BMWi unterstützt deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen mit geförderten Energie-Geschäftsreisen (ehem. Auslandshandelskammer (AHK)-Geschäftsreisen) auf ihrem Weg ins Ausland. Wir, die energiewaechter GmbH, sind als Durchführer vom BMWi beauftragt deutsche Unternehmen über das Programm zu informieren und ihre erfolgreiche Teilnahme zu unterstützen und zu begleiten.
Programm
- Briefing zum Zielmarkt mit der AHK und ggf. weiteren Experten,
- Unternehmenspräsentation auf einer Fachkonferenz,
- Individuelle Gesprächstermine, die von der AHK organisiert und begleitet werden.
Termine
- Fachkonferenz: 28.09.2021
- Anmeldefrist: 30.07.2021
Die Fachkonferenz findet digital statt. Die Teilnahme am Briefing und den Gesprächsterminen kann nach Wunsch der teilnehmenden Unternehmen digital oder vor Ort stattfinden.
Zielgruppe deutsche Unternehmen
Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, sind herzlich zu dieser AHK-Geschäftsreise eingeladen. Insbesondere Produkte, Technologien und Dienstleistungen aus folgenden Bereichen sind für den Zielmarkt relevant:
- Projektierer und Anlagenhersteller mit Erfahrung in der Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten im kommunalen Bereich
- Anbieter von Lösungen und Infrastruktur für energieautarke Gebiete und Energiegenossenschaften
- Technologieanbieter im Bereich Biogas, aber auch andere EE
- Anbieter technologischer Beratung / Technologietransfer
Fachpublikum im Ausland
Im Zielmarkt vermittelt die AHK Ihnen wichtige Kontakte für eine erfolgreiche Markterschließung. Dazu gehören insbesondere die individuellen Geschäftskontakte, die Sie in den begleiteten B2B-Gesprächen kennenlernen können. Darüber hinaus lädt die AHK Kontakte aus folgenden Bereichen zur Fachkonferenz ein:
- Gemeinden
- Unternehmen
- Investoren
Zielmarkt
Die letzte Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG) von 2018 schafft gute rechtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und somit auch für Energiegenossenschaften und Energiecluster in Polen. Gemäß den Vorschriften gilt ein neues Auktionsmodell, durch das für neue EE-Anlagen bis 1 MW & über 1 MW getrennte Auktionen durchgeführt werden. Dabei entfallen auf Anlagen bis 1 MW 25 % der Energiemenge.
Das EEG sieht ferner vor, dass die Technologien mit der größten Förderung rechnen können, die Energie auf eine stabile und vorhersehbare Art und Weise erzeugen. Dies sieht auch die maximale Nutzung von lokalen Ressourcen, die Erhöhung der Energieeffizienz auf allen Ebenen, die Teilnahme der Bürger sowie die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Kosten dieser Lösungen vor. Durch die Gründung von sog. Energieclustern soll die Erzeugung und der Verbrauch der Energie auf einem gewissen Gebiet integriert und die Energieautarkie maximiert werden.