Kosten & Eigenbeitrag Energie-Geschäftsreisen
Die Reisekosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort etc. trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.
Eigenbeitrag bei Energie-Geschäftsreisen vor Ort
Abhängig von der Unternehmensgröße ist von jedem teilnehmenden Unternehmen ein Eigenbeitrag für die Teilnahme an einer Energie-Geschäftsreise der Exportinitiative Energie des BMWK zu zahlen. Dieser staffelt sich wie folgt:
Kleinstunternehmen |
250 € netto |
Kleine und Mittlere Unternehmen |
850 € netto |
Großunternehmen |
1.500 € netto |
Eigenbeitrag bei virtuellen Energie-Geschäftsreisen
Abhängig von der Unternehmensgröße ist von jedem teilnehmenden Unternehmen ein Eigenbeitrag für die Teilnahme an einer Energie-Geschäftsreise der Exportinitiative Energie des BMWK zu zahlen. Dieser staffelt sich wie folgt:
Kleinstunternehmen |
125 € netto |
Kleine und Mittlere Unternehmen |
425 € netto |
Großunternehmen |
750 € netto |
Die Teilnahme an virtuellen Veranstaltungen beträgt 50% des Eigenbeitrags von Energie-Geschäftsreisen vor Ort.
De-minimis
Die Energie-Geschäftsreisen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Wenn Ihr Unternehmen an einer Energie-Geschäftsreise teilnimmt, profitieren Sie im Zuge des Programms von individuellen und unternehmensbezogenen Leistungen, bei denen es sich um Subventionen in Form von sogenannten De-minimis handelt.
Damit Ihrem Unternehmen diese Subvention (d.h. die Teilnahme an der Energie-Geschäftsreise) gewährt werden kann, darf Ihr Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre den Höchstbetrag von 300.000 EUR De-minimis Beihilfen nicht überschritten haben. Sollte Ihr Unternehmen die oben genannte Grenze an De-minimis-Leistungen doch bereits überschritten haben, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Details können Sie der nachfolgenden De-minimis-Erklärung inklusive Erläuterungen entnehmen.