Kosten & Eigenbeitrag Energie-Geschäftsreisen

Die Reisekosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort etc. trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.

Eigenbeitrag bei Energie-Geschäftsreisen vor Ort

Abhängig von der Unternehmensgröße ist von jedem teilnehmenden Unternehmen ein Eigenbeitrag für die Teilnahme an einer Energie-Geschäftsreise der Exportinitiative Energie des BMWK zu zahlen. Dieser staffelt sich wie folgt:

Kleinstunternehmen
(weniger als 10 Mitarbeiter und bis 2 Mio. € Jahresumsatz)

250 € netto

Kleine und Mittlere Unternehmen
(weniger als 500 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz)

750 € netto

Großunternehmen
(mehr als 500 Mitarbeiter und/ oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz)

1.250 € netto

 

Sie erhalten einen Frühbucherrabatt von 40 Prozent auf den Nettobetrag des Eigenbeitrags, bei fristgerechter Zusendung Ihrer vollständigen Anmeldeunterlagen bereits 12 Wochen vor dem Reisetermin.

Eigenbeitrag bei virtuellen Energie-Geschäftsreisen

Abhängig von der Unternehmensgröße ist von jedem teilnehmenden Unternehmen ein Eigenbeitrag für die Teilnahme an einer Energie-Geschäftsreise der Exportinitiative Energie des BMWK zu zahlen. Dieser staffelt sich wie folgt:

Kleinstunternehmen
(weniger als 10 Mitarbeiter und bis 2 Mio. € Jahresumsatz)

125 € netto

Kleine und Mittlere Unternehmen
(weniger als 500 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz)

375 € netto

Großunternehmen
(mehr als 500 Mitarbeiter und/ oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz)

625 € netto

 

Die Teilnahme an virtuellen Veranstaltungen beträgt 50% des Eigenbeitrags von Energie-Geschäftsreisen vor Ort und ein Frühbucherrabatt wird nicht gewährt.

De-minimis

Die Energie-Geschäftsreisen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Wenn Ihr Unternehmen an einer Energie-Geschäftsreise teilnimmt, profitieren Sie im Zuge des Programms von individuellen und unternehmensbezogenen Leistungen, bei denen es sich um Subventionen in Form von sogenannten De-minimis handelt.

Damit Ihrem Unternehmen diese Subvention (d.h. die Teilnahme an der Energie-Geschäftsreise) gewährt werden kann, darf Ihr Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre den Höchstbetrag von 300.000 EUR De-minimis Beihilfen nicht überschritten haben. Sollte Ihr Unternehmen die oben genannte Grenze an De-minimis-Leistungen doch bereits überschritten haben, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Details können Sie der nachfolgenden De-minimis-Erklärung inklusive Erläuterungen entnehmen.

Weitere Informationen

Kontakt

  • energiewaechter GmbH
    Schützenstraße 44
    12165 Berlin
  • Tel.: + 49 30 / 797 44 41 - 0
  • Fax: + 49 30 / 797 44 41 - 28